Hillemann & Scharf Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Steuerberatungsgesellschaft

Geschäftsführer: 

Wolfgang Hillemann Steuerberater, 

Klaus Pfeifer Steuerberater


Handelsregister Hannover
HRB-Nr.: 52040


Zweigniederlassung Halle (Saale)

Neustädter Passage 1
(im Magistralen Carré)
06122 Halle (Saale)


Zweigniederlassungsleiter: Klaus Pfeifer Steuerberater

Telefon (03 45) 6 95 11-0
Telefax (03 45) 6 95 11-23
info@steuerberater-hannover-halle.de
www.steuerberater-hannover-halle.de

Impressum


Entstehung einer Streitigkeit gemäß § 37 VSBG:

Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung wird eine Vermittlung durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen (Adresse siehe unten) gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG gewünscht, so dass Herr Wolfgang Hillemann Steuerberater noch Hillemann & Scharf Steuerberatungsgesellschaft mbH sich nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VDBG) bereit erklären und hiermit gemäß § 37 VSBG erklärt wird, dass Herr Wolfgang Hillemann Steuerberater noch Hillemann & Scharf Steuerberatungsgesellschaft mbH zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 08, 77694 Kehl am Rhein, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de) weder bereit, noch verpflichtet sind. 

Außergerichtliche Streitschlichtung/ Vermittlungsverfahren:

Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung/ Vermittlung gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG bei der regionalen Steuerberaterkammer Niedersachsen. 
Anschrift: 
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: (05 11) 2 88 90-0
Telefax: (05 11) 2 83 40 32
E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de

Honorar/ Vergütungsverordnung:

Maßgebend ist die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffene Vergütungsvereinbarung. Daneben gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden (§ 4 Abs. 4 StBVV n.F.). Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Eine niedrigere Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (vgl. § 4 Abs. 3 StBVV n.F.). Die Einzelheiten zur Berechnung des Honorars für die angebotenen Dienstleistungen stehen unter 
https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014... 
zur Einsicht.

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